Polizei: Blutproben sollen ohne Richter bald angeordnet werden können

05
Nov
2010

Das die Polizei nicht einfach so eine Blutprobe machen darf, weiß vielleicht nicht jeder. Doch aktuell braucht ein Polizist eine Zustimmung des Richters, damit er einen Bluttest anordnen darf. So muss der Richter auf Basis von telefonischen Informationen erst zusagen, bis ein weiterer Schritt eingeholt werden kann. Auch wenn der Richter keine Vorlagen von den Ermittlungsakten benötigt, sondern lediglich nur die Informationen über das Telefon braucht, ist es ein großer Zeitaufwand aus der Sicht der Polizei.

Immerhin könnte durch diese Zeitverzögerung der Alkoholwert sinken und die Strafe vermindern. Deshalb will der Bundesrat heute eine entsprechende Gesetzesinitiative beschließen, damit der einfache Polizist schon bald einen Bluttest ohne weiteren Beschluss machen kann.

In meiner Sicht finde ich diese Idee gar nicht gut. Auf der einen Seite ist es vielleicht eine nette Idee, da dadurch einige Übeltäter sofort genauer überprüft werden können. Auf der anderen Seite wird es viele Polizisten geben, die dann vielleicht gleich einen Bluttest anordnen. Persönlich als Jugendlicher habe ich da keine Lust drauf, nur weil vielleicht ein Polizist den Helden spielen mag. Und solange man keine Straftat begeht, braucht man auch keinen Bluttest. Ich sehe es zumindest etwas skeptisch.
Was meint ihr dazu? Findet ihr es gut, wenn ein Polizist ohne weiteren Beschluss einfach eine Blutprobe machen darf oder denkt ihr auch, die aktuelle Gesetzeslage ist besser?

Bildquellenangabe: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Autor

Mein Name ist Chris. Ich komme aus dem wunderschönen Bamberg, bin 20 Jahre alt und habe eine Ausbildung als Kaufmann in Marketingkommunikation. Ich blogge schon seit über 3 Jahren. Für mich ist mein Blog ein Hobby, bei dem ich nicht nur Erfahrungen sammeln konnte, sondern auch interessante Kontakte knüpfen durfte! Mehr über mich und den Blog gibt es unter "Blog". Google+



11 Comments

  • shultzie sagt:

    Mag sein dass ich mich irre, aber auch per richterlichem Beschluss kann niemand zu einer Blutprobe gezwungen werden, das verstößt doch gegen das Grundrecht, oder sehe ich das falsch?

    • Chriz sagt:

      Ich bin mir da nicht so genau sicher, was passiert, wenn man sich dagegen völlig wehrt. Aber selbst, wenn man zustimmt, braucht der Polizist erst einmal einen richterlichen Beschluss. Denke ich zumindest.

      • shultzie sagt:

        Ohne einen richterlichen Beschluss sind Ergebnisse einer Blutprobe vor Gericht nicht zu verwenden, da hab ich gesehen dass es ein Urteil des Bundesverfassungsgericht gibt.

        Wenn man sich weigert, dann wird der Alkoholgehalt wohl geschätzt… Aber ich möchte mich da doch revidieren, denn ich laut Artigel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes kann die körperliche Unversehrtheit durch Gesetze eingeschränkt werden – in diesem Fall kann also doch eine Blutprobe von richterlicher Seite angeordnet werden.

  • Felix sagt:

    Die Ursache warum sie dieses Gesetz ändern wollen find ich doch irgendwie lächerlich. Ich denke nich das ein Telefonat mit einem Richter so lange brauch, das der Alkoholwert so starkt sinkt , das ein wirklicher unterschied zu vorher vorhanden ist.

  • Felix sagt:

    Eigentlich beruht eine Demokratie immer noch auf den 3 Säulen: Legislative, Judikative und Exekutive. Und mit diesem Beschluss wird Exekutive und Judikative (mal wieder) in eins verpackt, so wie es normaler Weise in einem Polizeistaat üblich ist. Vielleicht ist das bei Blutproben noch relativ harmlos, aber was wenn das in höheren Maßstäben umgesetzt wird?

    • Chriz sagt:

      Da gebe ich dir völlig recht, weshalb ich mich wegen solchen “Kleinigkeiten” schon recht schnell aufregen könnte.

      Viele sagen vielleicht, dass ich da übertreibe. Immerhin glaube ich nicht, dass ich jemals einen Bluttest machen muss, aber aus solchen Kleinigkeiten werden schnell sehr viel mehr.

      Und irgendwann haben wir dann den Salat.

  • zoellner sagt:

    Ich denke nur, dass dieser Richterliche Beschluss in den meisten Fällen nur eine Formsache ist. Anruf Polizei beim Richter: “Hallo, haben hier einen. Vermutlich Alkohol am Steuer. Bluttest.” Richter:”Jo, ok. Macht mal!”
    Und das darf der Richter dann auch noch abrechnen. Ja entschuldigung so will ich auch mein Geld verdienen.
    In diesem Fall ist der Anruf beim Richter wirklich nur ein Zeitaufwand den man sich auch finanziell sparen kann. Aber ich gebe @Felix schon Recht. Sobald Exekutive und Judikative wieder eins sind kann schon viel Schundluder getrieben werden. Also ist eine Absicherung (und wenn sie auch manchmal albern erscheint) trotzdem nicht wegzudenken. In meiner Sicht der Dinge! ;)

  • Thorben sagt:

    Hallo Chriz,

    ist es Dein Foto ? Ich glaube nicht; oder???

    Wenn Du schon mein Foto verwendest, solltest Du wissen, wie Du es verwenden darfst.
    Ohne einen Urheberhinweis kann das teuer werden.

    Also bitte schnellstens nachholen.

    • Chriz sagt:

      Hey Thorben,

      es tut mir leid, das du dich damit angegriffen fühlst. Es war keinerlei Absicht und ich habe es hinzugefügt. Wenn du willst, kann ichs auch ganz raus nehmen.

      Ich habe das mit pixelio etwas falsch verstanden und es wird auch nicht mehr vorkommen.

  • Thorben sagt:

    Prima, jetzt ist es Okay.
    Mehr wollte ich ja nicht.

    Wenn Du Fotos suchst, kannst Du gerne meine Fotos nehmen. Aber bitte nur mit Urheberhinweis; dafür sind die Fotos bei Pixelio ja dann auch kostenlos.


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