Als Blogger ein Gewerbe? Infos zur Gewerbeanmeldung, Kleingewerbe und Freibeträgen

15
Okt
2010

Heute möchte ich ein wichtiges Thema aufgreifen, da sich Christoph bei mir per E-Mail gemeldet und mir einigen Fragen zum Gewerbe gestellt hat. Ich dachte mir, dass es viele meiner Leser vielleicht interessieren könnte und wollte mal einen etwas ausführlicheren Artikel darüber schreiben.

Dazu möchte ich sagen, dass ich kein Profi in diesem Thema bin und es lediglich einige Fragen beantworten soll. Es muss nicht alles stimmen, da ich auch Fehler mache und das ganze nur hobbymäßig verfolge. WICHTIG: Dies ist keine Steuerberatung oder ähnliches und ich kann nicht für Richtigkeit garantieren. Bitte informiert euch ausreichend bei euren Steuerberater, falls Details offen bleiben.

Besitzt dein Blog ein Gewerbe?

Mein Blog selbst besitzt inzwischen ein Kleingewerbe. Ich habe bis zu diesem Schritt mir sehr viel Zeit gelassen und auch ein hohes Risiko eingegangen, weil ich gehofft habe, dass das Finanzamt es einfach nicht merkt. Ein weiteres Problem war früher, dass ich noch keine 18 Jahre alt war und nicht so einfach ein Gewerbe anmelden durfte. Doch mehr dazu später.

Wer besitzt überhaupt ein Gewerbe und wieso braucht man als Blogger vielleicht auch einen?

Ein Gewerbe besitzt jeder Laden in der Stadt. Jedes Unternehmen und alle anderen, die geschäftlich Geld verdienen möchten und durch ihre selbstständige Arbeit steuerpflichtig sind. Viele Blogger verdienen beispielsweise über Trigami, Google AdSense oder weitere Einnahmemöglichkeiten ihr kleines Taschengeld. Gewerbe sind vom Staat festgelegt und sind daher ein muss, für jeden der selbständig Geld verdient.

Ab wann benötigt ein Blogger ein Gewerbe?

Alle Blogs und Internetseiten, die die Absicht haben Geld zu verdienen, benötigen ein sogenanntes Kleingewerbe. Dabei kommt es nicht einmal auf die Höhe des Gewinns an. Selbst wenn man nur seine Hostingkosten decken möchte. Sobald man einen einzigen Cent mit dem Blog verdient, wird ein Kleingewerbe benötigt!
(Hiermit ist gemeint, wenn man den Cent als Gewinn bekommt. Kostendecken ist zwar erlaubt, solange  keine “Gewinnabsichten” erzielt werden. Meiner Meinung nach ist das aber sehr schwammig definiert!)

Kann ich Ärger bekommen, wenn ich schon Geld verdient habe, aber noch kein Gewerbe besitze?

Solang sich das Finanzamt noch nicht bei dir gemeldet hat, hast du noch Glück gehabt. Gehst du erst jetzt ein Gewerbe anmelden, ist das ganze eigentlich nicht so schlimm. Man kann dort ein Datum angeben, ab wann das Gewerbe begonnen hat. Ich habe erst im April mein Gewerbe angemeldet und mein Datumsbeginn war der 1.1.2010.

Alle Einnahmen bis zum Januar gelten mit der Gewerbeanmeldung rückwirkend und man braucht sich dann keine Sorgen mehr machen. Jedoch war mein Datum schon ein bisschen spät und man sollte es da auch nicht übertreiben!

Wie teuer ist ein Kleingewerbe und wie hoch ist der Freibetrag?

Das Kleingewerbe hat bei mir ungefähr 25€ gekostet. Das kann sich natürlich etwas variieren, aber mehr als 30€ sollte es nicht kosten. In meiner Stadt musste ich ins Rathaus und konnte dort ohne Termin mein Kleingewerbe anmelden.

Laut der Aussage von Blogschrott liegt der Freibetrag für Steuern bei 7.426€. Leute, die wie ich noch Kindergeld bekommen, dürfen außerdem nicht mehr als 7.188€ verdienen.

Kann ich auch unter 18 Jahren ein Gewerbe anmelden?

Dies ist natürlich möglich, aber deutlich aufwendiger als jemand, der schon 18 Jahre alt ist. Da man unter 18 Jahren noch beschränkt geschäftsfähig ist, braucht man eine Erlaubnis der Eltern. Außerdem braucht man eine weitere Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts.

Dort muss man sich als erstes melde, bevor man zum Gewerbeamt geht. Am besten formlos einfach mal einen Brief hinschreiben oder anrufen und sich informieren. Danach wird meistens ein Termin vereinbart und du darfst erst einmal von der Tätigkeit erzählen. Ist das Risiko nicht zu hoch und das Vormundschaftsgericht merkt, dass du in der Lage bist ein Gewerbe zu führen, werden sie dir eine Erlaubnis ausschreiben.

Muss ich eine Buchführung führen?

Jeder der unter 30.000€ Gewinn im Jahr oder 500.000 € Umsatz erzielt, wird von einer aufwendigen Buchführung verschont. Diese müssen lediglich eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Das heißt eine Übersicht mit allen Einnahmen und Ausgaben.

Ich persönlich mache dies schon allein aus eigener Interesse und finde es keine große Arbeit, da man als Blogger vielleicht monatlich sich mal 20 Minuten maximal hinsetzen muss.

Wann bekomme ich meine Steuernummer?

In der Regel braucht das Finanzamt um die 2 Monate. Man bekommt irgendwann von allein ein Formular zu gesendet, das man ausfüllen muss.

Noch weitere Fragen?

Solltest du noch weitere Fragen haben, dann schreibe doch einfach in die Kommentare deine Anliegen. Ich versuche es soweit wie möglich zu beantworten, aber kann da leider nichts versprechen. Ich bin selbst nicht der Profi, aber gebe mein Bestes!

Der Autor

Mein Name ist Chris. Ich komme aus dem wunderschönen Bamberg, bin 20 Jahre alt und habe eine Ausbildung als Kaufmann in Marketingkommunikation. Ich blogge schon seit über 3 Jahren. Für mich ist mein Blog ein Hobby, bei dem ich nicht nur Erfahrungen sammeln konnte, sondern auch interessante Kontakte knüpfen durfte! Mehr über mich und den Blog gibt es unter "Blog". Google+



45 Kommentar

  • Markus sagt:

    “Sobald man einen einzigen Cent mit dem Blog verdient, wird ein Kleingewerbe benötigt!”

    Das ist so nicht richtig. Solange nur die wirklichen belegbaren Kosten der Website gedeckt werden, läuft das noch unter “Liebhaberei”. Die “Gewinnerzielungsabsicht” ist entscheidend.

    • Chriz sagt:

      Das ist aber auch wieder sehr ungenau. Denn mit dem verdienen eines einzigen Cents, ist die Gewinnabsicht ja auch schon wieder vorhanden.. selbst wenn man es nicht als Gewinn zählen kann, da die Kosten nicht gedeckt werden.

      • Markus sagt:

        Ja das ganze ist nicht so einfach. Es kann auch sein das das Finanzamt dich irgendwann von sich aus so einstuft.

        http://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php#homepage

        Du darfst Umsatz nicht mit Gewinn verwechseln. Gewinn erzielst Du erst wenn Du Deine Kosten gedeckt hast. Alles darunter ist noch kein Gewinn. Kosten sind wie gesagt die belegbaren Homepagekosten wie z.B. Hostingkosten. Nicht gerechnet werden darf hier der Zeitverbrauch der die Pflege veranschlagt.

        • Chriz sagt:

          Ich gebe dir schon recht! Habe es auch noch mal ergänzt, aber da sollte man echt ein wenig aufpassen.

          • Markus sagt:

            Brauchst mir nicht Recht geben. :-) Ist eben wie Du ja auch sagst alles ein wenig schwammig und undurchichtig. Deshalb ist ein Steuerberater immer angebracht bei sowas. Manchmal läuft es eben auch andersrum, man möchte ein Gewerbe aber das Finanzamt macht einem einen Strich durch die Rechnung und sagt plötzlich “Liebhaberrei”. Das kann dann teilweise auch schlecht sein.

  • kleiner_Baum sagt:

    Hi Chris
    vielleicht solltest du noch erwähnen, dass man nach der Gewerbeanmeldung auch noch Post von diversen anderen Stellen bekommen kann (z.B. Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, IHK, Rentenstelle, Bundesamt für Statistik, usw.). Diese trudelt teilweise erst auch nach einem halben Jahr oder noch später ein. Keine Panik kriegen, wenn denn dort von Beiträgen usw. die Rede ist. Die sind in der Regel für ein Kleingewerbe nicht fällig. Man sollte aber trotzdem diesen Stellen kurz mitteilen, das es sich nur um ein Kleingewerbe handelt und die Schreiben nicht einfach wegwerfen.
    Ich würde außerdem jedem empfehlen, zumindest einmal mit einem Steuerberater darüber gesprochen zu haben. Sicher ist sicher (gerade bei der Frage nach der MwSt.-Berechtigung).
    Eine Gewerbeanmeldung bringt aber auch Vorteile mit sich: Man bekommt z.B. dann auch Einlass in Großmärkte wie Metro, CC, usw.) zusätzlich kann man auch Dinge für den “gewerblichen” Bedarf bei der Steuer geltend machen.
    !!! Hinweis !!! Ich bin kein Steuerberater und dies ist auch nicht als steuerrechtliche Beratung zu verstehen.

  • Karin sagt:

    Ein sehr interessanter (und auch wichtiger) Beitrag!

    Allerdings muss man sich dabei auch überlegen, ob tatsächlich ein Gewerbe vorliegt, oder eben eine freiberufliche Tätigkeit.

    Hier einen Link dazu, wie das genau unterschieden wird:
    http://www.blog.de/tb/a/r/selbststaendigkeit/freiberufler-gewerbe-unterschiede/6269625/

    Zitat:
    “Freiberufler bieten Dienstleistungen an. Somit haben sie mit dem Handel oder der Massenproduktion nichts zu tun.”

    Insofern liegt bei Blogverdiensten ja in der Regel eine Dienstleistung vor – es sei denn, man betreibt einen eigenen Shop und wirbt im Blog z. B. für die Produkte, die man selbst verkauft. Dann wäre es eindeutig ein Gewerbe.

    Bei den publizistischen und / oder künstlerischen Tätigkeiten im Internet ist es jedoch auch nicht immer klar.

    Auf jeden Fall würde ich mich im Zweifelsfall sicherheitshalber beim Finanzamt schlau machen, in welche der beiden Kategorien man jeweils fällt.

    LG Karin

  • Karin sagt:

    @Markus:

    “Gewinn erzielst Du erst wenn Du Deine Kosten gedeckt hast.”

    Ja, aber wo zieht man da die Grenze? (Dass die Zeitbeanspruchung nicht zählt, ist natürlich klar – dazu müsste der Blog schon als hauptsächliche Tätigkeit betrieben werden. Ich habe meine Zweifel, ob das hier in Deutschland lukrativ genug wäre.)

    Was zählt alles noch unter Unkosten? Die Kosten für den Blog, den Internetanschluss (ohne den Du das Ganze ja nicht machen könntest), den dafür verbrauchten Strom? … Oder gehören die notwendigen Lebenshaltungskosten, die man ohnehin hat, und die ja auch irgendwie gedeckt werden müssen, da auch noch dazu?

    Auch das ist also keineswegs eindeutig.

    Ebenso wenig wie das mit “einen Blog führen mit der Absicht, Geld zu verdienen”. Wie ist es beispielsweise, wenn ich meinen Blog hauptsächlich privat und aus Spaß an der Sache führe, und lediglich nebenbei ein wenig (höchstens im zweistelligen Bereich) damit verdiene – beispielsweise, um meine Unkosten zu decken oder als kleine Finanzspritze?

  • Thomas sagt:

    Wieso war deine Anmeldung so teuer? Ich habe 18 Euro bezahlt und wir wohnen ja in der gleichen Stadt ;-) In Nürnberg kostet die Anmeldung sogar über 50 Euro. Mein Kollege hat schon geächzt.
    Ich finde das mit dem Gewerbe nicht so schlimm. Steuer muss man halt zahlen, wenn man was einnimmt. Ist nicht schön, aber das ist ja mit dem Gehalt auch nicht anders. Alles Schwarz zu machen ist schon sehr gefährlich und fliegt früher oder Später auf. Man muss sich auch nur irgendwo unbeliebt machen und schon wird man angeschwärzt. Unter den Freibetrag komme ich mit dem reinen Blog noch knapp im Jahr. Aber leider zählt da ja auch noch der normale Verdienst mit dazu und dann war es dann auch schon mit dem Freibetrag. Bei mir wurden letzres Jahr knapp 1/3 abgezogen.
    Viele Grüße
    Thomas

  • Ich bin erst 13 und glaube, die paar €, die ich mit meinem Blog im Monat erziehle, brauche ich nicht anzumelden, oder? Wenn schon, werde ich meinen Hintern im Laufe kommender Woche zum Rathaus bewegen.

    • Chriz sagt:

      Sobald du etwas verdienst, sollte das Finanzamt davon wissen. Falls es nämlich raus kommt, kann es zu Steuerhinterziehung gezählt werden und das wird strafrechtlich verfolgt.

      Ich will dir da aber auch keine Angst machen, aber an deiner Stelle würde ich mich da mal ein wenig umhören lassen.

  • Martin sagt:

    ey ey ey ey…

    ich finds echt gut dass du, chris, das thema mal ansprichst! ganz vielen ist das nämlich nicht mal bewusst – ganz ohne böse absicht.

    im “großen und ganzen” ist deine darstellung auch nicht falsch, aber im text und auch in den kommentaren beginnt sich langsam aber sicher auch viel halbwissen und hörensagen zu sammeln. ;)

    ich kann jedem nur raten ein gespräch mit dem freundlichen finanzamtsbeamten in deiner stadt zu suchen. das kostet nix und auf dessen aussagen kann man sich jedenfalls verlassen.
    es muss noch nicht mal der steuerberater sein (zu diesem zeitpunkt).

  • stang2k sagt:

    Ein sehr gutes Thema hast du da gewählt Chris. Auch ich habe mein Gewerbe angemeldet. Mir teilte die IHK mit, dass dies unter die Kategorie “Freiberuf” fallen würde und ein Kleingewerbe noch nicht einmal nötig wäre. Natürlich muss dies mit angegeben werden bei der Einkommenssteuer.

    Wichtig ist jedoch: Wer eine Rechnung ausstellen möchte, der ist oft auf eine Kleingewerbeanmeldung angewiesen. Soweit ich weiß, ist es nicht möglich als Privatperson eine Rechnung auszustellen und diese wollen oft Auftraggeber haben. Möchte man auf diese Einnahmen verzichten und nur die Blogeinnahmen durch Trigami, Hallimash und Co erhalten, dann geht dies auch als Freiberufler.

    Hinweis: Keine Steuerberatung !

  • Karin sagt:

    “Wer eine Rechnung ausstellen möchte, der ist oft auf eine Kleingewerbeanmeldung angewiesen.”

    Eine ganz wichtige Anmerkung!

    Bis jetzt beschränke ich mich zwar in der Tat auf freiberufliche Tätigkeiten (darunter auch den genannten mit bisherigem Schwerpunkt auf Trigami).

    Sollte ich das zu einem späteren Zeitpunkt mal ändern wollen (was ich jedoch erst tun werde, wenn ich mir einigermaßen sicher sein kann, dass es sich einigermaßen lohnt – Aufträge fallen schließlich nicht vom Himmel), werde ich auf jeden Fall ein Kleingewerbe anmelden. Das ist für mich sonnenklar, denn ich habe keine Lust, mich in irgendeiner Weise strafbar zu machen!

  • Karin sagt:

    Anmerkung hinterher:

    Aus diesem Grund sollte man, beispielsweise für Rezensionen außerhalb der obigen Einrichtungen – also wenn man gefragt wird, oder ein Rezensionsexempar angefordert hat, o. Ä. – lediglich den Sachwert (also das Buch, oder was man auch immer im Einzelfall rezensiert) annehmen.

    Ansonsten müsste wiederum ein Kleingewerbe angemeldet werden.

  • CONeal sagt:

    Hey Chris,
    danke schon mal das du dir auf Grund meiner Anfrage so viel Mühe gemacht hast.

    Es war auf jeden Fall schon mal sehr informativ (auch die vielen Kommentare) und es wird wohl keinen Weg geben, nicht mal beim Finanzamt “Hallo” zu sagen und zu schauen, was die dazu meinen.
    Das doofe ist natürlich es ist wieder mit Aufwand verbunden, vor allem da die Öffnungszeiten meist nicht die besten sind, wenn man selbst berufstätig ist.

    Ich glaube im Moment hab ich dann auch keine offenen Fragen mehr und wenn doch werde ich es dich wissen lassen. Vielleicht schreib ich auch noch mal einen Artikel darüber, mal sehen was da so das Feedback ist.

  • Swag sagt:

    Bist du ein Anwalt? Ansonsten erweckst du mit dem Blogpost den Eindruck, du könntest das so als richtig vermitteln. Ich würde mich mindestens distanzieren…

    • CONeal sagt:

      “Ich versuche es soweit wie möglich zu beantworten, aber kann da leider nichts versprechen. Ich bin selbst nicht der Profi, aber gebe mein Bestes!”
      So etwas genügt nicht?

    • Chriz sagt:

      “Dazu möchte ich sagen, dass ich kein Profi in diesem Thema bin und es lediglich einige Fragen beantworten soll. Es muss nicht alles stimmen, da ich auch Fehler mache und das ganze nur hobbymäßig verfolge.”

      • CONeal sagt:

        Achja, den hatte ich gerade irgendwie übersprungen. Aber ich wusste doch das da was drin steht :D

      • Swag sagt:

        Habe schon richtig gelesen. ;)
        Du musst aber klar und deutlich siwas ähnliches schreiben:

        Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich ein unverbindlicher Hinweis, der keinen Anspruch auf Korrektheit erhebt. Für eine verbindliche Rechtsberatung musst du / müssen Sie einen Anwalt aufsuchen.

        Nur ein Hinweis. Machs, wie du es willst.

        • Chriz sagt:

          Kann ich deshalb verklagt werden oder wieso legt da jeder so sehr Wert darauf? Auch bei den Kommentaren haben viele ja so etwas dazu geschrieben..

          • kleiner_Baum sagt:

            Es ist so eine rechtliche Geschichte. Gerade bei solchen Themen ist es etwas heikel. Wenn sich jemand jetzt an deine Ausführungen halten, und etwas davon nicht ganz richtig sein sollte, könnte derjenige dann auf Grund einer falschen “Beratung” haftbar (z.B. Schadensersatz oder gar Beihilfe zur Steuerhinterziehung).
            Des weiteren ist gesetzlich geregelt, dass rechtliche Beratungen nur von Anwälten und steuerrechtliche Beratungen nur von Steuerberatern durchgeführt werden darf. Auch in dem Fall kann es Probleme geben (es sei denn du bist eines oder beides davon).

            Auch dieser Kommentar stellt nur meine persönliche Ansicht dar und ist nicht als rechtliche bzw. steuerrechtliche Beratung zu verstehen.

          • Swag sagt:

            Er hat Recht, brauch nix dazu zu sagen..

          • Chriz sagt:

            Habe mich jetzt 3x hoffentlich verständlich im Artikel dazu geäußert. Hoffe es ist jetzt ausreichend genug. :)

    • Fenn3k sagt:

      erst mal richtig lesen ;)

  • Guter Beitrag!

    Das ganze war mir nämlich nicht bewußt. Habe noch kein Geld mit meiner Seite verdient aber wollte das ganez mal so langsam in Angriff nehmen. Bin erst seit kurzem bei Trigami angemeldet und habe einfach ncoh überhaupt nicht daran gedacht, das dies ja Einnahmen sind…naja zumindest nicht bewußt daran gedacht.

    Ich glaube ich sollte mich dann wohl mal mit meiner Steuerberaterin zusammensetzen.

  • jonny0303 sagt:

    Erstmal super Artikel! Danke dafür! :)
    Bin nämlich auch grade dabei, ein Gewerbe anzumelden.

    Mit
    “Ich persönlich mache dies schon allein aus eigener Interesse und finde es keine große Arbeit, da man als Blogger vielleicht monatlich sich mal 20 Minuten maximal hinsetzen muss.”
    meinst du, dass du die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst? Hast du dafür ein spezielles Programm oder wie machst du das? Und welche Dokumente etc. reichst du dem Finanzamt insgesammt ein (Monatlich/Jährlich?)

    • Chriz sagt:

      Aktuell mache ich das ganze mit einer einfachen Tabelle in Excel. Da ich noch keine Überschuss-Rechnung zum Finanzamt schicken musste, weiß ich auch nicht genau, inwiefern sie das haben wollen.

      Ich trage einfach monatlich die verschiedenen Beträge ein und habe so immer den Überblick. Es sollte aber jährlich nur eingeschickt werden, bzw. sobald sie eben danach fragen.

  • Marco sagt:

    Mal ne Frage: Was gibt man denn als Firmennamen an bzw. als Tätigkeit? Bloggen, Online-Marketing, oder sowas?

  • Mario sagt:

    Hey zusammen,

    also ich erziele ja nun auch Gelder mit meinem Blog, größtenteils durch Trigami. Dennoch betreibe ich meinen Blog aus Spaß an der Freude und nicht in Gewinnerzielungsabsicht. Für mich reicht das aus eben kein Gewerbe anzumelden.

    Was Rechnungen etc. angeht: jede Privatperson kann eine Rechnung schreiben bzw. erstellen! Sie muss lediglich alles was eine Rechnung ausmacht enthalten und man sollte keine Steuern aufführen die man ja eh nicht berechnen darf als Privatperson. Ob diese Rechnung dann ein Auftraggeber akzeptiert ist wieder was anderes…

    Letztlich muss natürlich jeder selbst entscheiden was er macht oder nicht macht.

    Für diejenigen die das Gewerbe anmelden hat Chriz es ja richtig formuliert was Einkommensgrenzen etc. angeht, Kleinstunternehmer im steuerlichen Sinne wo Einnahme Überschußrechnung reicht. Ein tolles Programm das dies einfach macht ist http://www.easyct.de/news.php (keine Werbung, es ist nicht mein Programm, meine Frau nutzt es für ihre EÜR).

    Und natürlich ist auch mein Beitrag hier keine rechtliche oder steuerliche Beratung sondern meine private Meinung.

  • Kalliey® sagt:

    Ich lasse meine Blogs über mein “Hauptgewerbe” laufen.

    Wer immer brav an das Finanzamt zahlt bekommt demnach auch keine Probleme. :)

    Und sobald einem Gewinnabsichten unterstellt werden ist auch ein lückenloses Impressum von Nöten…

  • Kalliey® sagt:

    Deine private Meinung kann Dir ganz schön den Hals zu schnüren wenn Dich einer mit deiner privaten Meinung beim FA verpfeift oder das FA anderweitig dahinter kommt.

    -> Das ist weder eine Rechtsberatung noch eine Drohung, ich kenne jemanden der war deiner Meinung, bis das FA ihn angezeigt hat und er vom allerfeinsten nachzahlen durfte.

    Es macht wohl einen Unterschied ob ich “mal” eine private Rechnung stelle oder regelmäßig. Die Gesetze legen sich die Brüder schon so aus wie es für diese am besten ist. Also absolute Vorsicht ist da geboten, das Finanzamt kennt keinen Spaß – auch nicht bei 0,01 Euro – die Erfahrung habe ich auch schon machen dürfen. :D

  • Sven sagt:

    Ich finde es eigentlich ganz gut, dass Chriz die Thematik anspricht. Ich glaube in Bloggerkreisen ist es noch relativ unbekannt, dass jede Art von Einnahme auch zwingend angemeldet werden muss. Vielleicht haben wir zu viel Bürokratie, aber griechische Verhältnisse wollen wir ja auch nicht.

    Die Drohkeule “das Finanzamt kennt keinen Spaß” und “verpfeifen” ist daher unangebracht. Der wichtige Punkt ist, dass die Grundthematik verstanden wird – mit den Feinheiten haben nicht nur “kleine Blogger” Probleme, sondern auch große Firmen und teilweise das Finanzamt selbst. Wenn das Thema Steuern zahlen so einfach wäre, dass es jeder verstehen würde, gäbe es keine Steuerberater.

  • Ostwestf4le sagt:

    Danke für diese Ausarbeitung.

    Wie ist es denn in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung und Rechnung schreiben?

    Ein Beispiel: ich schreibe einen bezahlten Blogbeitrag, für den der Auftraggeber eine Rechnung von mir verlangt. Was muss ich alles angeben und gibt es Muster?

  • stang2k sagt:

    @Ostwestf4le: Ja es gibt für eine Rechnung klare Gesetzestexte die dir genau sagen, welche Inhalte eine Rechnung haben muss. Musterrechnungen gibt es mehr als genug im Netz, gerne kann ich dir da auch mal eine zukommen lassen.

  • Pia sagt:

    Sicherlich ist es unbedingt Empfehlenswert direkt von Anfang an ein Kleingewerbe anzumelden. Meist dauert es dann auch nicht lange bis man sich bei der IHK anmelden muss. Solange aber keine Gewinne vorhanden sind zahlt man auch bei der IHK keinen Beitrag. Bemessen werden die IHK-Gebühren anhand von dem was beim Steuerbescheid vom Finanzamt herausgekommen ist. Wenn man aber auch als Blogger sofort ein Kleingewerbe anmeldet kann man wenigstens auch mehr Werbung schalten da man ja auch Gewinn machen darf.

  • Hey, super Artikel und dein Seitendesign gefällt mir :)

    Du hast geschrieben, dass es um die 25€ kostet ein Kleingewerbe anzumelden. Ist das dann jährlich oder nur einmal?

    Echt kompliziert das alles. Zurzeit verdiene ich nicht mehr mit Werbung als ich an Hostingkosten zahle.

  • Toller Beritrag!

    Ich habe gerade mit der Dame vom Finanzamt gesprochen und diese meinte, wenn ich auf einem Blog Produkttests mache und dabei kein Geld (nur die Produkte gestellt bekomme) bekomme, muss ich KEIN Gewerbe anmelden.

    Darunter zählt auch, dass ich keine bezahlte Werbung wie Banner mache.

  • shelynx sagt:

    Ich bin heute halb kirre geworden… vor Tagen einfach mal freundlich beim Finanzamt angefragt wie das ist mit Kleingewerbe oder Liebhaberei, geldwerte Dinge (Bsp: für Reviews)… wie werden die versteuert oder nicht? Wo fängt ein Werbegeschenk an und wo muss man es versteuern?
    >>> Finanzamt schickt statt Antworten nur den Bogen zur Erfassung der selbstständigen Tätigkeit und den Vermerk, ich soll ein Gewerbe anmelden
    Also – GEWERBEAMT eben angeschrieben … Wahrscheinlich läuft es auf ein Kleingewerbe hinaus oder Liebhaberei, nehme ich an. Aber ich finde es hochkomplex. Ich arbeite nebenbei noch fest angestellt und als Freiberuflerin in einem Beruf, der von der Umsatzsteuer befreit ist. – Kann ich die drei (Festanstellung, Freiberufliche Tätigkeit, kleingewerbliche Tätigkeit) gut getrennt halten? (Thematisch haben nur die beiden ersten miteinander zu tun, der Blog war eigentlich mein entspannendes Hobby).

    Überlege den Weg zum Steuerberater zu gehen, der mich jedoch aufgrund meiner sehr geringen Einnahmen sehr schmerzt (verdiene aktuell ca 1. Euro pro Monat durch Affiliate Werbung).

    Dabei freu ich mich einfach, wenn der Blog sich gegenrechnet… ein wenig halt.. Aber mir ist auch noch nicht bewusst, wie es mit Gegenständen ist, die ich als Review zur Verfügung gestellt bekommen würde (ohne zusätzliches Honorar)…. Weiß das jd. von Euch?

    • Chriz sagt:

      Es ist schwer dich in so einer Situation zu beraten. Ich empfehle dir den Steuerberater deines Vertrauens. Theoretisch musst du Dinge, die du für Reviews bekommst mit angeben und versteuern.. praktisch? Macht das so gut wie keine Sau.


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